Senat und Bezirk gehen bei der Magistralen-Nachverdichtung ohne Rücksicht auf die Interessen der Anwohner vor!
Der Altonaer Bezirksabgeordnete Uwe Batenhorst (AfD) kritisiert die Vorgehensweise von Senat und Bezirk bei der Nachverdichtung der Hauptverkehrsstraßen, den sogenannten Magistralen, im Bezirk Altona:
„Die angedachte Verdichtung entlang der beiden großen Magistralen Sülldorfer Landstraße / Osdorfer Landstraße sowie Luruper Hauptstraße / Luruper Chaussee ist sicherlich nötig und sinnvoll, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.
Dazu muss aber eine offene und transparente Planungsdebatte realisiert werden, bei der die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den bestehenden Quartieren angemessen berücksichtigt werden.
Beispiele für eine rücksichtlose Verdichtung finden sich in der Osdorfer Landstraße an der Ecke Julius-Brecht-Straße und nicht weit entfernt an der Ecke Goosacker, in der von-Sauer-Straße und in der Luruper Hauptstraße (Luruper Höfe).
Ich meine die Bebauungen entlang der Magistralen sollten vielfältige und ansprechende Fassaden haben. Dazu gehören auch Dach- und Fassadenbegrünung und Vorgärten mit Baumpflanzungen. Die Länge und Höhe, maximal 4-5 Stockwerke, muss begrenzt werden, mit Durchblicken ins Grüne. Damit auch im Sommer eine ausreichende Luftqualität sichergestellt ist, sind Querbelüftungen im Straßenverlauf erforderlich.
Nur so können wir für die Bürgerinnen und Bürger einen lebenswerten grünen Lebensraum schaffen. Das alles wurde auch schon mehrfach von verschiedenen Bürgerinitiativen gefordert.
Der kürzlich vom Bauausschuss der Altonaer Bezirksversammlung genehmigte Bauantrag für die Luruper-Hauptstraße 173-179 sieht leider die gleichen Fehler vor.
Mit einer massiven, fünfstöckigen, durchgängigen Bebauung, ohne einen Durchblick ins Grüne, ist keine ausreichende Luftqualität sichergestellt.
Bei nur vier Meter Abstand bis zum Straßenraum können keine angemessenen Vorgärten mit Baumpflanzungen entstehen. Be und Entladeplätze sind auch nicht geplant.
Das Ergebnis wird sein, dass die PKW beim Be- und Entladen in der zweiten Reihe oder auf dem Radweg parken. Ich finde, die Bebauung sollte bereits fünf Meter vor der Baugrenze enden, damit man grüne Vorgärten anlegen kann.
Der Bezirk hätte dem Bauherrn dahingehende Auflagen für eine andere, rücksichtsvollere Bebauung machen können, da der ursprüngliche Bebauungsplan großzügig zu seinen Gunsten mittels Befreiungen gemäß Paragraf 31 geändert wurde. Offenbar fehlt aber bei der Mehrheit der Parteien im Bezirk der politische Wille, die Bebauung der Magistralen so zu gestalten, wie es Bürgerinitiativen fordern und auch ich es mir wünsche.“